Campingplatzordnung
Diese Ordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Campingplatz aufhalten, unabhängig von ihrer Funktion. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz setzt die Akzeptanz dieser Ordnung und die Verpflichtung zu ihrer Einhaltung voraus. Jeder Verstoß kann zur Verweisung des Verursachers führen, gegebenenfalls unter Einschaltung der Ordnungskräfte und mit rechtlichen Konsequenzen.
1. Aufnahmebedingungen
Vor der Niederlassung auf dem Campingplatz ist eine Anmeldung an der Rezeption erforderlich, um den Aufenthalt zu registrieren. Der Betreiber oder sein Vertreter ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Führung und Ordnung des Campingplatzes sowie für die Einhaltung dieser Campingplatzordnung zu sorgen. Böswilliges, beleidigendes oder aggressives Verhalten sowie jegliche Form von Diskriminierung, Nötigung oder Belästigung gegenüber anderen Gästen oder Mitarbeitern des Campingplatzes ist strengstens untersagt. Das Tragen des "Les Méditerranées"-Armbandes ist obligatorisch; es dient als Erkennungszeichen und muss während des gesamten Aufenthalts permanent und sichtbar am Handgelenk getragen werden. Dieses System trägt zu Ihrer Sicherheit auf dem Campingplatz bei.
2. Polizeiliche Formalitäten
Jede Person, die mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz verbringen möchte, muss zuvor an der Rezeption einen gültigen Personalausweis vorlegen und die erforderlichen Formalitäten erfüllen. Minderjährige ohne Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten werden nicht zugelassen. Ihre Beaufsichtigung muss während des gesamten Aufenthalts gewährleistet sein. Eine schriftliche Erlaubnis der Eltern wird nicht als ausreichend erachtet.
3. Installation
Die Empfangsformalitäten müssen vor der Installation erledigt werden. Keine Installation darf die Grenzen des zugewiesenen Stellplatzes überschreiten.
Stellplatz
Am Anreisetag sind die Stellplätze ab 14:00 Uhr verfügbar. Am Abreisetag müssen sie vor 11:00 Uhr geräumt werden. Für jeden Stellplatz ist nur eine einzige Hauptinstallation zulässig:
- 1 Wohnmobil oder
- 1 Wohnwagen oder
- 1 Zelt
Das Zelt, der Wohnwagen, das Wohnmobil, das Fahrzeug oder jede andere Ausrüstung muss auf dem vom Betreiber zugewiesenen Stellplatz aufgestellt werden. Für jeden Stellplatz steht eine elektrische Stromstärke von 10 Ampere zur Verfügung.
Mietunterkunft
Am Anreisetag ist der Zugang zu den Unterkünften spätestens um 17:00 Uhr gewährleistet. Am Abreisetag müssen sie vor 10:00 Uhr geräumt werden. Zusätzliche Installationen oder Zelte sind auf der Parzelle der Mietunterkunft nicht gestattet.
4. Rezeption
Die Rezeption ist täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet.
Unsere Kassen schließen um 19:00 Uhr.
An der Rezeption erhalten Sie alle Informationen über die Dienstleistungen und Angebote des Campingplatzes, Einkaufsmöglichkeiten, touristische Attraktionen in der Umgebung sowie verschiedene nützliche Adressen für Ihren Aufenthalt.
Ein Beschwerdebuch steht den Gästen an der Rezeption zur Verfügung, um Anmerkungen oder Beschwerden zu notieren.
5. Gebühren
Die Gebühren sind an der Rezeption zu entrichten. Ihre Höhe richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Reservierung gültigen Tarif.
Jede volljährige Person ist zur Zahlung der Kurtaxe und der Öko-Abgabe verpflichtet. Diese sind spätestens bei der Begleichung des Restbetrags für den Aufenthalt zu entrichten.
Die Nutzer des Campingplatzes werden gebeten, die Rezeption spätestens einen Tag vor ihrer Abreise darüber zu informieren. Bei jeder Abreise außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption muss die Zahlung am Vortag vor 19:00 Uhr erfolgen.
6. Lärmvermeidung und Ruhezeiten
Die Campingplatznutzer werden dringend gebeten, jeglichen Lärm und Diskussionen zu vermeiden, die andere Gäste stören könnten. Audiogeräte sind entsprechend leise einzustellen. Das Schließen von Autotüren und Kofferräumen sollte so geräuscharm wie möglich erfolgen.
Zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr gilt eine strikte Nachtruhe. Jegliche nächtliche Ruhestörung ist untersagt.
7. Besucher
Als Besucher gilt jede Person, die einen Gast während seines Aufenthalts besucht, ohne vor Ort zu übernachten. Vorbehaltlich der Zustimmung der Geschäftsleitung können Besucher unter der Verantwortung der sie empfangenden Camper auf dem Campingplatz zugelassen werden.
Besucher müssen sich zuvor an der Rezeption melden und einen gültigen Ausweis hinterlegen. Der Aufenthalt von Besuchern ist auf maximal 3 Stunden begrenzt (Zeit für eine Mahlzeit).
Das Fahrzeug des Besuchers muss außerhalb des Campingplatzes geparkt werden.
Besucher können kostenpflichtige Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, die an der Rezeption zu bezahlen sind:
- Zugang zu den Schwimmbädern und Animationen: 10€ pro Person pro Tag. In diesem Fall muss der Besucher das Gelände spätestens um 23:00 Uhr verlassen.
- Parkplätze (je nach Verfügbarkeit): 15€ pro Tag. Der Parkplatz muss spätestens um 23:00 Uhr geräumt werden.
Hinweis: Zusätzliche Parkplätze sind kostenpflichtig und vorrangig für Gäste während ihres Aufenthalts auf unseren Campingplätzen bestimmt.
8. Verkehr und Parken von Fahrzeugen
Innerhalb des Campingplatzes gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Die interne Beschilderung ist zu beachten. Der Verkehr ist zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr untersagt; das Haupteingangstor wird in dieser Zeit geschlossen sein.
Zur Gewährleistung der Sicherheit ist ein Mitarbeiter am Eingang anwesend, der den Zugang für Rettungsdienste, Polizei und Ärzte genehmigt.
Pro Stellplatz ist nur ein Fahrzeug erlaubt, es sei denn, die Geschäftsleitung genehmigt gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr ein weiteres Fahrzeug. Nur Fahrzeuge von auf dem Platz übernachtenden Campern dürfen auf dem Gelände fahren.
Das Parken darf nicht in die Wege hineinragen, den Verkehr behindern oder die Ankunft neuer Gäste erschweren. Es ist untersagt, auf unbelegten Parzellen, Stellplätzen oder anderen nicht für Sie reservierten Parkplätzen zu parken.
Die Abreise ist nur während der Öffnungszeiten des Haupteingangstors möglich.
9. Elektrische und Hybridfahrzeuge
Es ist strengstens untersagt, Fahrzeuge an der Stromversorgung des Stellplatzes oder der Unterkunft aufzuladen. Spezielle Ladestationen stehen auf dem Campinggelände zur Verfügung.
Der Campingplatz übernimmt keine Verantwortung für Stromausfälle, insbesondere nicht im Falle eines unautorisierten Anschlusses eines Elektrofahrzeugs an Ihrem Stellplatz/Ihrer Unterkunft oder an einem benachbarten Stellplatz/einer benachbarten Unterkunft.
10. Verhalten der Camper und Nutzung der Anlagen
Jeder Gast ist verpflichtet, Handlungen zu unterlassen, die die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Campingplatzes beeinträchtigen könnten. Von allen wird ein angemessenes Verhalten erwartet. Der Urlauber ist für jegliches Fehlverhalten sowie für Verstöße gegen diese Verordnung verantwortlich, die ihn selbst, seine Begleiter oder Gäste betreffen.
Es wird gebeten:
- Keine Störungen oder Schäden innerhalb des Campingplatzes und in seiner unmittelbaren Umgebung zu verursachen.
- Die französischen Gesetze bezüglich des Verbots von Feuern am Strand sowie Lärmbelästigung zu respektieren. (Bei Nichteinhaltung wird die Polizei eingreifen und Bußgelder verhängen.)
- Kinder und Jugendliche während des Aufenthalts zu beaufsichtigen und sie mit der Campingplatzordnung vertraut zu machen.
- Kein Abwasser auf den Boden oder in die Abflüsse zu gießen. (Abwasser ist in den dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen: chemische Toiletten und Entsorgungsstationen.)
Jeder Gast muss das zur Verfügung gestellte Material zweckgemäß nutzen und Beschädigungen vermeiden. Hausmüll, Abfälle jeglicher Art und Papier müssen im Müllraum am Eingang des Campingplatzes unter Beachtung der Mülltrennung entsorgt werden. Müllsäcke dürfen nicht auf den Parzellen zurückgelassen werden. Die auf dem Campingplatz aufgestellten Mülleimer dienen ausschließlich für Kleinabfälle und Hundeexkremente. Sperrmüll ist direkt zum Wertstoffhof zu bringen.
Das Waschen von Fahrzeugen jeglicher Art ist strengstens untersagt, ebenso wie das Bewässern von Rasen und Pflanzen. Bepflanzungen, Grünflächen und Blumendekorationen sind zu respektieren. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen oder ohne Genehmigung der Leitung Äste abzuschneiden. Wäscheleinen müssen diskret angebracht werden und dürfen die Nachbarn nicht stören. Sie dürfen nicht an Bäumen befestigt werden.
Es ist nicht gestattet, den Stellplatz durch persönliche Mittel abzugrenzen oder den Boden auszuheben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Hecken als Abgrenzung zulässig sind. Die Installation von Toren, Pforten oder anderen Elementen, die den Zugang zur Parzelle blockieren, ist untersagt. Die Campingleitung behält sich das Recht vor, die Stellplätze jederzeit zu besichtigen.
Jede Beschädigung der Vegetation, der Zäune, des Geländes oder der Einrichtungen des Campingplatzes geht zu Lasten des Verursachers. Der genutzte Stellplatz muss in dem Zustand hinterlassen werden, in dem er bei der Ankunft vorgefunden wurde.
Die Sanitäranlagen müssen von den Benutzern stets sauber gehalten werden. Eltern müssen ihre Kinder in die Gemeinschaftsgebäude begleiten und darauf achten, dass Kinder nicht in und um die Sanitäranlagen spielen. Die Eltern sind für die Sicherheit ihrer Kinder und für Unfälle, die diese verursachen könnten, verantwortlich.
Alle Gemeinschaftsbereiche sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich: Wasserparks, Bars, Restaurants, Spielplätze, Multisportplätze. Behindertengerechte Unterkünfte sind verfügbar.
11. Sicherheit
Brandschutz
Offene Feuer (Holz, Kohle usw.) und das Wegwerfen von Zigaretten sind strengstens untersagt.
Es ist ebenfalls verboten, Ausrüstung zu verwenden, die gefährlich oder giftig sein könnte oder anderen Gästen Unannehmlichkeiten bereiten könnte. Heiz- oder Kochgeräte, die Dämpfe oder Rauch abgeben können, müssen den geltenden Sicherheitsnormen entsprechen. Kochplatten müssen in einwandfreiem Betriebszustand gehalten und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden.
Die Verwendung von nicht elektrisch betriebenen Grills und Kochern ist auf dem Campingplatz untersagt. Gassysteme werden unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften toleriert.
Im Brandfall ist umgehend die Rezeption oder ein Mitglied des Personals zu benachrichtigen. Feuerlöscher dürfen im Notfall benutzt werden. Die auf dem Campingplatz installierten Feuerlöschschläuche (RIA) sind ausschließlich zur Brandbekämpfung vorgesehen. Es ist strengstens untersagt, diese für andere Zwecke zu verwenden oder damit zu spielen.
Diebstahl
Die Campingplätze fallen nicht unter die Definition von Hotels gemäß Artikel 1952 des französischen Zivilgesetzbuches und können daher in keinem Fall für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände während des Aufenthalts haftbar gemacht werden. Die Geschäftsleitung lehnt jede Verantwortung für Diebstahl oder Schäden ab, die durch Dritte an Personen, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen innerhalb des Campingplatzes verursacht werden.
Der Gast bleibt für seine eigenen Besitztümer verantwortlich und ist angehalten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz seines Eigentums zu treffen. Die Einrichtung wird ihrer allgemeinen Überwachungspflicht im Rahmen des Möglichen nachkommen. Gäste sind verpflichtet, die Anwesenheit verdächtiger Personen umgehend zu melden.
Videoüberwachung
Die Geschäftsleitung informiert darüber, dass gemäß den Präfekturerlassen 20230241, 20230243 und 20230245 Videoüberwachung auf dem Campingplatz installiert ist. Diese dient der Sicherheit aller Anwesenden. Im Bedarfsfall können die Aufzeichnungen den zuständigen Behörden übergeben werden.
Gesundheit und Notfälle
Ein Erste-Hilfe-Kasten und ein Defibrillator befinden sich an der Rezeption und am Schwimmbad. An der Rezeption ist eine Notrufsäule installiert, die direkt mit den Notfalldiensten verbunden ist: 15 (Rettungsdienst), 17 (Polizei) und 18 (Feuerwehr).
12. Spielbereiche
Die Organisation gewalttätiger oder störender Spiele auf dem Gelände der Einrichtung ist untersagt. Spielplätze stehen Kindern unter der alleinigen Verantwortung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Verfügung. Die für jedes Spielgerät vorgesehenen Altersgruppen sind zwingend zu beachten.
13. Kinderclubs
Die Kinderclubs sind im Aufenthaltspreis inbegriffen. Ausflüge können gegen Aufpreis angeboten werden (Bedingungen beim Club oder den Animateuren erfragen).
MINI CLUB: INTERNE REGELUNG
Aufnahme der Kinder
Der Mini-Club ist für Kinder von 5 bis 12 Jahren zugänglich, während der Öffnungszeiten des Campingplatzes. Bei der Erstanmeldung muss das Kind von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Artikel 1 – Aufnahmebedingungen
Der Mini Club bietet einen spielerischen und kreativen Lebensraum für maximal 12 Kinder pro Betreuer. Teilnahmebedingungen:
• Mindestalter 5 Jahre (Nachweis erforderlich, z.B. Gesundheitsheft)
• Selbstständigkeit und Sauberkeit
• Fähigkeit zur Gruppenintegration und zum Verständnis grundlegender Anweisungen
• Keine Pflege- oder Notfallprotokolle erforderlich, keine ansteckenden Krankheiten
Öffnungszeiten
Artikel 2 – Der Mini Club ist geöffnet:
• Sonntag bis Freitag: 10:00-12:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr
• Gelegentlich ganztägig von 10:00-17:00 Uhr
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs werden keine verspäteten Kinder aufgenommen. Die Teilnahme muss für die gesamte Aktivitätsdauer erfolgen.
Funktionsweise
Artikel 3 – Kinder dürfen den Club nur alleine verlassen, wenn dies von den Eltern schriftlich genehmigt wurde.
Artikel 4 – Der Mini Club ist kein Betreuungsservice, sondern ein Ort für freiwillige Teilnahme und spielerischen Austausch.
Artikel 5 – Der Zutritt für Eltern ist nicht gestattet.
Artikel 6 – Die Nutzung von Mobiltelefonen ist für Kinder untersagt.
Artikel 7 – Erforderliche Ausrüstung: Kopfbedeckung, Sonnenschutz, Wasserflasche. Geschlossenes Schuhwerk wird empfohlen.
Artikel 8 – Bei störendem Verhalten kann ein Kind vom Mini Club ausgeschlossen werden.
JUGENDCLUB
Der Jugendclub ist für Teilnehmer von 12 bis 17 Jahren im Juli und August zugänglich.
14. Schwimmbäder
Öffnungszeiten
Die Wasserbereiche sind während der gesamten Öffnungszeit des Campingplatzes zugänglich:
• Außenpools: 10:00 - 20:00 Uhr
• Innenpools: 11:00 - 19:00 Uhr
Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern oder die Schwimmbäder aus technischen, hygienischen, sicherheitstechnischen oder wetterbedingten Gründen zu schließen.
Die Nutzung der Schwimmbäder erfolgt auf eigene Gefahr der Badegäste. Ein für die Wasserbereiche zuständiger Mitarbeiter überwacht die Einhaltung der Badeordnung. Bei Verstößen kann die Geschäftsleitung je nach Schwere den vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss des Zuwiderhandelnden verfügen.
Zugangsbestimmungen
• Der Zugang ist kostenlos und ausschließlich Campinggästen vorbehalten.
• Der Eintritt erfolgt durch das Fußbad; Duschen vor dem Betreten ist obligatorisch.
• Der Zugang von Kindern (unter 18 Jahren) zu den Hallenbädern kann saisonal eingeschränkt sein.
• Das Betreten des Poolbereichs mit Schuhen ist untersagt; Schließfächer stehen zur Verfügung.
• Tiere sind im gesamten Wasserbereich strengstens verboten.
• Es sind nur Badeanzüge (Einteiler oder Bikini für Frauen, Badeslips für Männer) erlaubt. Badeshorts sind untersagt.
• Kleinkinder dürfen nur mit speziellen Schwimmwindeln baden.
• Essen, Rauchen, Spucken oder Abfälle wegwerfen ist verboten.
• Getränke sind erlaubt, ausgenommen Glasflaschen.
• Das Reservieren von Liegen durch Zurücklassen persönlicher Gegenstände ist untersagt.
Verhaltensregeln
• Badegäste werden zu ihrer eigenen Sicherheit gebeten, sich an die Badeordnung zu halten.
• Minderjährige müssen von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden.
• Die Leitung übernimmt keine Haftung für Unfälle.
Es ist verboten:
• Andere Nutzer durch laute, gefährliche oder unangemessene Aktivitäten zu belästigen
• Andere Personen ins Wasser zu stoßen oder zu werfen
• Zu rennen, zu schreien, zu tauchen oder Wasser zu spritzen
• Ertrinken vorzutäuschen
• Schwimmreifen und aufblasbare Boote zu benutzen (ausgenommen Babyschwimmreifen)
15. Haustiere
• Haustiere dürfen nicht frei herumlaufen und unter keinen Umständen unbeaufsichtigt gelassen werden (in Fahrzeugen, Mietunterkünften, Wohnwagen oder am Stellplatz).
• Besitzer sind zivilrechtlich für ihre Tiere verantwortlich.
• Das Verhalten der Tiere darf die Ruhe, Sicherheit und Sauberkeit des Campingplatzes nicht beeinträchtigen.
• Exkremente müssen vom Besitzer umgehend entfernt werden.
• Tiere müssen stets angeleint geführt werden.
• Der Zutritt zu Gemeinschaftsbereichen (Rezeption, Bar, Schwimmbad, Spielplätze, Sanitäranlagen) ist für Tiere untersagt.
• Spezielle Hundeduschen stehen zur Verfügung.
• Hunde der Kategorien 1 und 2 sind nicht erlaubt.
• In Mietunterkünften: maximal 1 Hund bis 23 kg oder 2 Hunde unter 10 kg.
• Auf Stellplätzen: maximal 2 Hunde.
• Für jedes Tier wird ein Zuschlag erhoben und der Impfpass verlangt.
16. Lagerung von Ausrüstung
Unbenutztes Material darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsleitung und nur an dem zugewiesenen Platz auf dem Gelände gelagert werden. Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl (Details an der Rezeption).
17. Beschädigungen
Jegliche Beschädigung wird dem Verursacher in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob diese durch eine Versicherung gedeckt ist.
18. Verstöße gegen die Campingplatzordnung
Die Campingplatzordnung ist integraler Bestandteil der vertraglichen Verpflichtungen des Beherbergungsvertrages.
Bei Störung anderer Gäste oder Nichteinhaltung dieser Ordnung kann der Betreiber oder sein Vertreter den Betreffenden mündlich oder schriftlich zur Einstellung des Fehlverhaltens auffordern.
Bei schwerwiegenden (z.B. Beleidigungen gegenüber Gästen oder Mitarbeitern, Verunglimpfung des Campingplatzes) oder wiederholten Verstößen kann der Betreiber den Mietvertrag fristlos und ohne Rückerstattung kündigen.
Dies gilt auch für Personen, die falsche Angaben über die Bewohner der Mietunterkunft oder des Stellplatzes gemacht haben.
Im Falle einer Straftat behält sich der Betreiber das Recht vor, die Ordnungskräfte hinzuzuziehen.